Am 24. Juli 2020 trat in Kraft das Bundesgesetz Nr. 134-FZ vom 24. April 2020 „Über Änderungen des Bundesgesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“, um das Verfahren für die Zulassung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu vereinfachen.“

Die Änderungen sehen einige Maßnahmen vor, um die Zulassung von Personen, die in der Russischen Föderation gezogen sind, zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu vereinfachen, insbesondere:

  • Aufhebung des Erfordernisses, von der bestehenden Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates für alle Kategorien von Antragstellern auf Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zurückzutreten;
  • Gewährung des Rechts, den Bürgern von Belarus, Kasachstan, Moldawien und der Ukraine auf vereinfachte Weise einen Antrag auf Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu stellen;
  • Änderung der Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation und Verfügbarkeit einer legalen Lebensgrundlage für Personen, die auf vereinfachte Weise die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation erwerben;
  • Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation, bevor ein Antrag auf Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation für Personen gestellt wird, die nach dem 1. Juli 2002 in der Russischen Föderation eine Berufsausbildung erhalten haben.