Bitte beachten! Seite wurde aktualisiert! Kopien von Dokumenten sind bei Vorlage der Originale nicht erforderlich.

Bitte beachten! Seite wurde aktualisiert! Bei der Beantragung der Rente oder eines Reisepasses ist die Vorlage der Anmeldebescheinigung nicht mehr erforderlich.

Russischer ReisePass

Kopien von Dokumenten können nach Absprache per Post oder per E-Mail gesendet werden.

Ausstellen eines russischen Reisepasses mit dem elektronischen Datenträger mit einer Gültigkeit von 10 Jahren. Sie müssen folgende Dokumente bereitstellen:

  1. Reisepass.
  2. Kopien nach vorheriger Anfrage per Post:
    • die erste vollständige Seite mit persönlichen Daten und Foto;
    • für Personen, die sich in der konsularischen Registrierung befinden, auch eine Kopie der Seite mit einem Stempel auf der Registrierung für konsularische Anmeldung oder eine Bescheinigung über die Anmeldung im Generalkonsulat.
  3. Russischen internen Pass (falls vorhanden)
  4. Geburtsurkunde
  5. Ausweis oder AUFENTHALTSTITEL.
  6. Im Falle einer Namensänderung – eine Heiratsurkunde oder ein Dokument über ALLE UND JEDE Änderung des Namens oder Vornamens. Wenn Ehen außerhalb Russlands oder der UdSSR geschlossen wurden, ist die Vorlage einer Heiratsurkunde mit Legalisierung (Apostille) erforderlich.
  7. Genaue Informationen über die Arbeitstätigkeit in Russland und/oder Deutschland in den letzten 10 Jahren. Tabellarisch in chronologischer Reihenfolge:
    • (Monat und Jahr) des Beginns und des Endes jeder Aktivitätsperiode;
    • Stelle oder Position;
    • Name des Unternehmens oder der Bildungseinrichtung;
    • Adresse des Unternehmens oder der Bildungseinrichtung (wenn Sie einige Zeit nicht gearbeitet haben, geben Sie die Adresse Ihres Wohnortes während der Zeit an).
  8. Ein Foto mit den Abmessungen 3,5 x 4,5 cm, nicht biometrisch, d.h. das Gesicht nicht vergrößert.

Anforderungen an Fotos

Anforderungen an Fotos bei der Beantragung von Reisepässen die 5 Jahre gültig sind

  1. Das Farbfoto muss das Gesicht und den oberen Teil der Schultern des Bürgers enthalten, die Größe des Gesichts muss 70 – 80% der Fläche des Fotos betragen.
  2. Der Hintergrund ist weiß ohne Streifen, Flecken, Fremdkörper oder Schatten.
  3. Die Augen sind geöffnet und Haare sollten sie nicht decken. Fotos werden in Farbe 35 x 45 mm eingereicht. in Menge:
    • 3 (drei) Fotos des Antragstellers – bei der Ausstellung eines Reisepasses für einen Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat;
    • 2 (zwei) Fotos des Antragstellers und 3 (drei) Fotos des Kindes – bei der Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat;
    • 2 (zwei) Lichtbilder des Antragstellers und 2 (zwei) Lichtbilder des Kindes – bei Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind unter 14 Jahren.

Überprüfung von russischer Staatsbürgerschaft

Anträge, die per Post an das Konsulat der Russischen Föderation gesendet werden, werden nicht berücksichtigt.

Um die Verfügbarkeit der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation festzustellen, müssen Sie die folgenden Unterlagen und Info vorlegen:

  1. Das Original des Reisepasses des Antragstellers.
  2. Obligatorische Angabe der letzten Wohnadresse vor der Abreise zum ständigen Wohnsitz in Deutschland und der Meldeadresse am 6. Februar 1992 (falls abweichend von den obigen Angaben).
  3. Geburtsurkunde.
  4. Im Falle einer Namensänderung – eine Heiratsurkunde oder ein Dokument über ALLE UND JEDE Änderung des Namens oder Vornamens. Wenn Ehen außerhalb Russlands oder der UdSSR geschlossen wurden, ist die Vorlage einer Heiratsurkunde mit Legalisierung (Apostille) erforderlich.
  5. Russischen internen Pass (falls nicht gültig). Wenn der interne Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation gültig ist, ist eine Staatsbürgerschaftsüberprüfung nicht erforderlich.
  6. 1 Foto 3,5×4,5 cm

Rente in Russischer Föderation beantragen. Akt des persönlichen Erscheinens

Die fehlenden, falschen oder nicht bezahlten Anträge oder Unterlagen, die während des Empfangs beim Konsul eingehen, werden nicht bearbeitet, sondern nur im Voraus ausgestellte und bezahlte Dokumente werden zum Ausgang ausgestellt!

Für den Akt des persönlichen Erscheinens muss der Bürger, auf dessen Namen das Gesetz erlassen wurde, folgende Dokumente vorlegen:

  1. Gültiger Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation;
  2. Bescheinigung über die Anmeldung beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn. Oder eine Fotokopie vom alten Reisepass, wo sich ein Stempel befindet.
  3. Ausweis oder AUFENTHALTSTITEL.
  4. Datum des Grenzübertritts beim Umzug nach Deutschland.
  5. Adresse des letzten Wohnorts in Russland vor der Abreise nach Deutschland.
  6. Die Adresse der Pensionskasse der Russischen Föderation, wo die Rente gezahlt wird.
  7. SNILS – die individuelle Versicherungskontonummer.