Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen.

Von der Beglaubigung ist die Beurkundung zu unterscheiden. Bei der Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift beglaubigt, hingegen bezieht sich die Beurkundung ebenfalls auf den Inhalt des Schriftstückes.

Bevollmächtigung

Durch die Ermächtigung erhält ein Dritter die Erlaubnis, ein ihm sonst nicht zustehendes Recht oder eine Rechtsposition selbst im eigenen Namen auszuüben.

Ermächtigungen kommen sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (z. B. als Verordnungsermächtigung oder Eingriffsermächtigung in Grundrechte) vor.

Die Ermächtigung ist im Zivilrecht von der Abtretung und der Vollmachtserteilung zu unterscheiden. Von der Vollmacht unterscheidet sich die Ermächtigung dadurch, dass der Ermächtigte nicht in fremdem, sondern im eigenen Namen handelt. Bei der Abtretung hingegen geht das Recht ganz auf den Dritten über, während die Inhaberschaft bei der Ermächtigung unverändert ist.

Rechtsberatung

Wenn Sie keine ausreichende juristische Bildung haben und nicht sicher sind, welche Rechtsgebiete von Ihrem Problem betroffen sind, wenden Sie sich an uns – wir finden eine Lösung und bieten umfassende Unterstützung.

In Deutschland spielt Rechtsberater eine wichtige Rolle bei Verträgen, die mit solchen Rechtsgebieten verbunden sind, wie:

  • Immobilien- und Gesellschaftsrecht.
  • Zertifizierung von Belastungen auf Grundstücken
  • Erb- und Familienrecht

Für die meisten in Deutschland lebenden Migranten ist das Thema der Familien aktuell.