Ab dem 27. April 2020 diplomatische und konsularische Vertreter der Russischen Föderation

um eine Person zu identifizieren und zu authentifizieren, wenn staatliche und kommunale Dienstleistungen erbracht werden

sind verpflichtet, die SNILS des Antragstellers im Rahmen seiner Befugnisse anzugeben, wenn sie die folgenden Dokumente ausfüllen:

  • eine Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz außerhalb der Russischen Föderation,
  • Leistungsnachweise (Nichterfüllung) bezahlter Arbeit außerhalb der Russischen Föderation,
  • Akt über das persönliche Erscheinungsbild eines Bürgers (seines gesetzlichen Vertreters), um die Rente in dem betreffenden Zeitraum weiter zu zahlen.

Information zu SNILS wird nach Angaben des Antragstellers in den Rentenunterlagen angegeben.

Für weitere Erläuterungen zum Verfahren zum Erhalt von SNILS müssen Sie sich an das PFR-Mehrkanaltelefon wenden. +7 (495) 987-80-30.

SNILS wird einem Bürger zugewiesen, nachdem das in Anhang Nr. 1 des Beschlusses des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 27. September 2019 Nr. 485p genehmigte „Registrierungsformular“ ausgefüllt wurde.